AGBs

Herr von Ribbeck - Fine Catering (nachfolgend HVR bzw. Küchenwerkstatt genannt)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2023)


1. Geltungsbereich:

Die AGB gelten für Verträge über Leistungen und Lieferungen von HVR. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde

 

2. Bewirtungs- und Zahlungsbedingungen:

 

Bewirtungsleistungen sind zum Ausgleich sofort fällig. Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist der Zahlungsausgleich innerhalb von 30 Tagen nach der erbrachten Bewirtungsleistung vorzunehmen. Ein anderes Zahlungsziel erfordert schriftliche Festlegungen. 

Der Ausgleich von Bewirtungsleistungen ist per Barzahlung oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto möglich. Beim Zahlungsverzug werden ab dem Tag des Verzugs 13,5 % Jahreszins auf den geschuldeten Betrag in Rechnung gestellt. 

Bearbeitungskosten und zusätzlich entstehende Kosten für ein Mahnverfahren  werden berechnet. Alle Bankseitigen Kosten von Rückbelastungen bei nicht eingelöster Kartenzahlung werden weiterberechnet. Die eigenen Auslagen werden mit mind. 15,00 € zzgl. MwSt. berechnet.

 

3. Geschlossene Veranstaltungen in der Küchenwerkstatt:

3.1. Voraussetzung für die Durchführung / Mindestumsatz:

Bei Veranstaltungen mit einem Gesamtumsatz für Speisen & Getränke von 1500,- € (zzgl.  19 % MwSt.) oder mehr fallen keine weiteren Kosten wie Raum-Miete, Personalkosten, Energiekosten und Reinigung an. 
Bei Gesamtumsätzen unter 1500 € netto ist es nicht möglich eine geschlossene Veranstaltung in der Küchenwerkstatt durchführen. 

Das Aus- oder Umräumen des Gastraumes kann bei außergewöhnlichem Aufwand dem Umfang entsprechend in Rechnung gestellt werden.

 

3.1.1 Sonderfall Kochkurs:

Bei exklusiven Kochkursen wird eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen und eine Maximal-Teilnehmerzahl von 14 Personen festgelegt.
Preise pro Person: 119,- € für 4h Kochkurs (18-22 Uhr) zzgl. Endreinigung 180,-€

159,- € für 6h Kochkurs (14-20 Uhr) zzgl. Endreinigung 180,-€.

 

3.2. Nach Mitternacht

Nebenkosten für Übersitz nach 23:00 Uhr (20:30 bzw. 22:30 Uhr bei Kochkursen: 

je nach Veranstaltungsende 

Bis max. 0:00 Uhr: 50 € zzgl. MwSt.

Bis max. 1:00 Uhr: 110 € zzgl. MwSt.

Bis max. 2:00 Uhr: 180 € zzgl. MwSt.

 

3.3. Korkengeld:

Bringt der Veranstalter nach schriftlicher Vereinbarung die zu servierenden Getränke selbst mit, berechnet HVR pro 0,75 Liter 17,00 € zzgl. MwSt.  

Abgerechnet wird die Anzahl der geöffneten Flaschen. 

 

4. Personenzahl und Rückmeldung:

Die Vorauswahl der Menüs sowie die endgültige Anzahl der Teilnehmer sind mindestens 8 Tage vor dem Veranstaltungstag per Mail mitzuteilen. Wenn diese Zahl um mehr als 10% der angefragten Zahl nach unten abweicht, wird der vereinbarte Menü-Preis dementsprechend angehoben.

In Rechnung stellen wir nach der Veranstaltung alle bis zu diesem Zeitpunkt bestellten Speisen.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag ist ebenso rechtzeitig mitzuteilen und die Mehrleistung wird in Rechnung gestellt.

 

5. Stornierungen:

Veranstaltungen / Kochkurse / Catering:

Bei (Teil-) Stornierungen behält sich HVR vor, den Auftragswert lt. Angebot nach unten genannter Staffelung in Rechnung zu stellen, soweit es nicht möglich ist die Räume in vergleichbarem Umfang (Umsatz) anderweitig zu vermieten. Mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Stornierungsgebühr. Ab 14 Tagen vor Veranstaltungstermin 100% des Angebots-Betrags

 

6. Exklusive Buchung / Geschlossene Gruppen:

Bei geschlossenen Gruppen die eine Veranstaltung (Menü oder Kochkurs) exklusiv buchen  berechnen wird grundsätzlich eine Raum- und Reinigungspauschale von180,- Euro netto.

 

7. Künstlerische Darbietungen:

Elektronisch verstärkte Musik, Gesangsdarbietungen sowie jede Art von Beschallung seitens des Veranstalters sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Unterhaltungsdarbietungen nach Mitternacht sind nicht möglich. Unterhaltungsdarbietungen aller Art, geplant oder ungeplant erfordern das Einverständnis von HVR und sind in gesonderten Vereinbarungen zu regeln. Für Unterhaltungsdarbietungen vom Veranstalter werden von HVR keine Kosten übernommen. Die für das Unterhaltungsprogramm verpflichteten Personen rechnen ihre Forderungen direkt mit dem Veranstalter ab. Ebenso werden eventuelle Forderungen der GEMA dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

8. Sonderregelung:

Besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass eine vereinbarte Veranstaltung den Geschäftsbetrieb stören könnte oder eine Gefährdung von Ruhe und Sicherheit des Restaurants und der Nachbarn, kann die Veranstaltung kurzfristig, d.h. auch am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung abgesagt oder während des Betriebs abgebrochen werden. In diesem Sonderfall ist der Veranstalter verpflichtet den angefallenen Rechnungsbeitrag, bei nicht Erreichen den Mindest-Umsatz von 1500 € netto zu begleichen.

 

9. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Restaurants und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Heilbronn vereinbart.